Schadenersatz

Unser Vorgehen bei Beschädigung oder Verlust.

1. Schaden melden

Bitte melden Sie einen Schaden oder Verlust möglichst rasch an info@glowswiss.ch oder +41 76 465 16 12. Nennen Sie die Auftragsnummer und senden Sie Fotos sowie, soweit vorhanden, Kaufbeleg und Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Artikel auf und behandeln Sie ihn bis zur Klärung nicht weiter.

2. Ursache und Verantwortung

Wir prüfen den Schaden und die Behandlung gemeinsam mit Ihnen. Material- oder Verarbeitungsmängel, Pflegekennzeichnung, Vorschäden und frühere Behandlungen werden berücksichtigt. Solche Umstände schliessen einen Anspruch nicht automatisch aus; entscheidend sind Ursache und Verantwortlichkeit. Für von uns zu verantwortende Beschädigung oder Verlust leisten wir Ersatz nach diesen Grundsätzen und dem anwendbaren schweizerischen Recht.

3. Reparatur oder Ersatz

Ist eine fachgerechte Wiederherstellung möglich, besprechen wir diese zuerst mit Ihnen. Andernfalls bemisst sich der Sachschaden am nachgewiesenen Zeitwert unmittelbar vor dem Schaden. Kaufpreis, Alter, Gebrauch und Zustand werden berücksichtigt. Der Neupreis wird nicht automatisch vollständig ersetzt. Wir erläutern die Bewertung; ohne zugängliche Berechnungsgrundlage wenden wir keine pauschalen VTS-Abschreibungsprozente an.

4. Unabhängige Klärung

Kommt keine Einigung zustande, kann nach den Voraussetzungen der Ombudsstelle Textil PSE eine neutrale Begutachtung oder Zeitwertbewertung beantragt werden. Eine Einreichung wird vorab mit beiden Parteien abgestimmt. Es gelten die aktuellen Gebühren und Verfahrensbedingungen der Ombudsstelle; deren Beurteilung ist kein Gerichtsurteil.

5. Grundlage und Rechte

Diese Glow-Swiss-Regelung orientiert sich an den öffentlich verfügbaren Informationen des VTS und der Ombudsstelle Textil PSE. Sie ist keine Wiedergabe der mitgliederexklusiven VTS-AGB oder Zeitwerttabelle. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Stand: 8. Oktober 2026.

VTS · Textil PSE

VTS: Schadenfälle
Ombudsstelle Textil PSE
Merkblatt Textil PSE (PDF)